Umgang mit Beschwerden von Schülern und Eltern
Konflikte und Beschwerden sind im schulischen Alltag nicht immer vermeidbar. Um auf Beschwerden richtig reagieren zu können, hat die Schule ein Beschwerde-Verfahren festgelegt. Grundsätzlich sind Konflikte zunächst auf der Ebene zu bearbeiten, wo sie auftreten. Aus diesem Grund müssen sich Schülerinnen und Schüler bzw. Eltern zunächst einmal an die betroffene Fachlehrkraft wenden. Sollte im Rahmen dieses Gespräch keine Vereinbarung zustande kommen bzw. das Problem nicht gelöst werden, steht folgender "Instanzenweg" offen, der immer einzuhalten ist. Die "nächsthöhere" Instanz wird nur dann eingeschaltet, wenn auf der vorherigen Ebene keine Abhilfe der Beschwerde erwirkt werden konnte:
1. Gespräch mit Klassenleitung (und Fachlehrkraft)
2. Gespräch mit Schulleitung (unter Einbeziehung der Fach – und Klassenlehrkraft, ggf. auch der Schuljugendarbeiterin/Beratungslehrkräfte)
3. Schulaufsicht